Private Krankenversicherung

Arbeitnehmer mit einen Einkommen über der Jahresbemessungsgrenze (2009: über48.600 €), Studenten, Selbständige und Beamte können sich privat Krankenversichern.

Der große Unterschied zum Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherungen ist das Vertragsprinzip bei der Privaten Krankenversicherung. Hier werden bei Abschluss der Versicherung Leistungen vereinbart, die im Nachgang nicht mehr gekürzt werden können.

Durch einen Selbstbehalt, die Höhe der Zahnersatzerstattungen sowie die abzurechnenden Arzthonorare lassen sich die Beiträge beeinflussen.
So können bezahlbare Top-Leistungen nach Ihren Wünschen vereinbart werden.

Und wie ist das mit den steigenden Beiträgen im Alter?

Durch den medizinischen Fortschritt steigen die Kosten im Gesundheitswesen, dies gilt jedoch für die gesetzliche wie für die private Krankenversicherung.
Die privaten Krankenversicherer bilden innerhalb ihrer Tarife sogenannte Altersrückstellungen. Dabei werden auch in jüngeren Jahren höhere Beiträge als notwendig erhoben, um daraus Rückstellungen für einen stabilen Beitrag im Alter zu ermöglichen. Zusätzlich verlangt der Gesetzgeber einen Zuschlag in Höhe von 10% des Beitrags, der ebenfalls für die Altersrückstellungen verwendet wird. Dieser entfällt dann wieder, wenn man in den Ruhestand geht. 

Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Ansprüche an eine Private Krankenversicherung klären, und die passendste Versicherung finden.

Sie können eine kostenlose Preis-Leistungsübersicht für eine Private Krankenversicherung erhalten, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Bitte füllen Sie dazu das Formular aus, ich bearbeite Ihre Anfrage umgehend.


Sandrina Hammer l Finanzwirtin (CoB)      Sigmaringer Straße 36 10713 Berlin
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