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Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor der Rente berufsunfähig.
Berufsunfähig ist, wer nach medizinischem Befund in dem bisher ausgeübten Beruf auf Dauer zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist. Dabei sind keineswegs Unfälle die Hauptursache der Berufsunfähigkeit, sondern zu über 90 Prozent Krankheiten.
Um die schwerwiegenden finanziellen Einbußen abzumildern, ist eine ausreichende private Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Damit ist im Leistungsfall eine monatliche Rente für die vereinbarte Laufzeit sicher, so dass man von „Hartz IV“ verschont bleibt und damit sein Vermögen behalten kann.
Die gesetzliche Versorgung ist für diesen Fall nicht ausreichend (siehe Tabelle).
Vor allem Schüler, Studenten und Berufsanfänger sind völlig ungeschützt, da sie die fünf Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung meist noch nicht erfüllt haben und somit keine Ansprüche auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nicht automatisch gezahlt, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Maßgebend ist allein, wie hoch die tägliche Arbeitszeit in irgendeinem Beruf sein kann. Bitte informieren Sie sich bei Interesse hier intensiver über das Thema. Wenn Sie Freiberufler sind, kann die Versorgung durch das Versorgungswerk auch geprüft und mit einbezogen werden.
Info: Schauen Sie sich hier bitte einen realen Fall an, in dem eine Zahlung der Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde
=> Ablehnungbescheid. |
Tägliche Arbeitszeit
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Höhe der Erwerbsminderungsrente
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monatliches Bruttoeinkommen
in Höhe von 2.200 €
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| 0-3 Stunden |
Volle Erwerbsminderungsrente
(34 % des Monats-Bruttoeinkommens) |
748,00 € monatlich |
| 4-6 Stunden |
Halbe Erwerbsminderungsrente
(17 % des Monats-Bruttoeinkommens) |
374,00 € monatlich |
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In dem o. g. Beispiel verdient der Arbeitnehmer netto |
1.407,00 € |
| abzüglich der
halben Erwerbsminderungsrente |
-
374,00 € |
| beträgt
die Versorgungslücke: |
1.033,00 € |
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Für die optimale Absicherung Ihrer Arbeitskraft kontaktieren Sie mich bitte hier.
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