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Vermittlerstatus
Versicherungsmakler Registrierungnr. der IHK Berlin: D-6HYT-WSGQG-69
Versicherungsmakler/in ist, wer nach § 93 HGB (42a Abs. 3 VVG-E) gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen zur Versicherungsvermittlung für einen oder mehrere Versicherer. Die Tätigkeit unterliegt der Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO und wird durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) erteilt. Die Erlaubnis nach § 34 c GewO durch das Gewerbeamt Spandau zur Vermittlung von Investmentfonds und Immobilienfinanzierungen besteht.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schlichtungsstellen
Private Versicherungen außer private Krankenversicherungen, Kreditversicherungen, Rückversicherungen
Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080 632 / 10006 Berlin Telefon: + 49 (0) 1804-22 44 24 | Fax: + 49 (0) 1804-22 44 25 (0,20 EUR/Anruf aus dem deutschen Festnetz der Deutschen Telekom AG, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Hinweis: Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Beschwerden zu Hausrat-, Wohngebäude-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, sowie Unfall-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Er ist nicht zuständig für Beschwerden, bei denen ein Verfahren vor Gericht oder der BaFin anhängig ist. Nach § 42k VVG-Entwurf wird der Ombudsmann als zuständige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Vermittler und Kunden anerkannt werden. Hierbei wird das Schlichtungsverfahren für Versicherungsmakler und -berater kostenpflichtig sein, Beschwerden über Versicherungsvertreter werden hingegen kostenfrei bleiben, hier trägt der betroffene Versicherer die Kosten.
Private Krankenversicherung
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Kronenstraße 13 | 10117 Berlin Telefon: + 49 (0) 1802-55 04 44 | Fax: + 49 (0) 30-20 45 89 31 (0,06 EUR/Anruf aus dem deutschen Festnetz der Deutschen Telekom AG, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Hinweis: Der PKV-Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Beschwerden über die private Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese Mitglieder im Verband der privaten Krankenversicherung e.V. sind. Er ist nicht zuständig, wenn die gleiche Streitfrage bereits vor einem Gericht, einer anderen Schiedsstelle oder sonstigen Einrichtung behandelt wird oder wurde. Nach § 42k VVG-Entwurf wird der Ombudsmann als zuständige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Vermittler und Kunden anerkannt werden. Hierbei wird das Schlichtungsverfahren für Versicherungsmakler und -berater kostenpflichtig sein, Beschwerden über Versicherungsvertreter werden hingegen kostenfrei bleiben, hier trägt der betroffene Versicherer die Kosten. "
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